AGB Mietmöbel

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

der Firma

T-EXO GmbH

1. GELTUNG DER BEDINGUNGEN

Die Leistungen, Angebote und Lieferungen der T-EXO GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden hiermit zurückgewiesen. Erweiterungen, Änderungen oder Nebenabreden werden ausschließlich durch eine schriftliche Bestätigung wirksam.

2. MIETGEGENSTAND

Alle in der Auftragsbestätigung aufgeführten Möbel, Geräte und sonstige Zubehörteile sind Mietgegenstand. Der Mieter erhält diese zur gewöhnlichen Verwendung.

 

3. MIETDAUER

Der Mietgegenstand wird dem Mieter nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum zur Verfügung gestellt. Bei Nichteinhaltung der Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche, neu berechnete Miete in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche des Vermieters bleibt davon unberührt.

 

4. PREISE

Die Angebote des Vermieters sind unverbindlich und werden ausschließlich durch eine schriftliche Bestätigung durch den Vermieter wirksam. Alle Mietpreise sind Nettopreise und verstehen sich ohne jeden Abzug und zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind im Mietpreis folgende Leistungen nicht enthalten und werden gesondert berechnet:

       Anlieferung

       Montage und Demontage

       Abholung der Mietmöbel

 

5. LIEFERUNG UND RÜCKHOLUNG

Die Mietmöbel werden bei keiner expliziten Terminangabe vor Veranstaltungsbeginn geliefert und zur Verfügung gestellt. Nach Veranstaltungsschluss werden diese rechtzeitig vom Vermieter zurückgeholt. Der Mieter hat den Mietgegenstand abholbereit zur Verfügung zu stellen. Sofern die Rückholung des Mietgegenstandes durch den Mieter durch schuldhaftes Verhalten verhindert, ist der Vermieter berechtigt, den zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen. Selbstabholer werden darauf hingewiesen, dass der Mietgegenstand ausschließlich nur in dafür geeigneten, geschlossenen Fahrzeugen transportiert werden darf. Bei Verzögerung der Zahlung ist der Vermieter berechtigt, die Auslieferung des Mietgegenstands zu verweigern bzw. bereits ausgeliefertes Mietgegenstand vorzeitig zurückzuholen.

6. HAFTUNG & NUTZUNG

Falls der Mietgegenstand beschädigt oder verloren wird kann der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes in Anspruch genommen werden. Auch kann der Mieter in Höhe des Reparaturaufwandes in Anspruch genommen werden, solange dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Ansprüche des Vermieters auf weitergehenden Verzugsschaden und die Zahlung der Miete bleiben unberührt. Die Haftung des Mietgegenstandes beginnt mit der Übernahme durch den Mieter und endet mit der Rücknahme durch den Vermieter. Die Haftung des Mietgegenstandes bei Messeaufträgen beginnt mit der Anlieferung zum Messestand und endet mit der Rückholung vom Messestand, auch wenn dieser nicht besetzt ist. Sofern kein anderer Rückholungstermin vereinbart wurde, endet die Haftung 24 Stunden nach Veranstaltungsschluss. Die Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden, die durch die Nutzung des Mietgegenstandes verursacht werden, ist ausgeschlossen, es sein denn, der Vermieter trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

7. VERSICHERUNG

Der Mietgegenstand ist nicht versichert und der Mieter ist verpflichtet, diesen gegen Diebstahl zu versichern. Der Vermieter verlangt unverzüglich einen Nachweis der abgeschlossenen Versicherung.

8. STORNIERUNG

Bestellungen können bis 14 Tage vor der Veranstaltung bzw. dem vereinbarten Liefertermin storniert werden. Bei einem späteren Rücktritt müssen sie die volle Miete zahlen. Ist eine Weitervermietung jedoch nicht möglich, hat der Kunde nur die ihm zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten zu tragen. Kann der Vermieter keinen gleichwertigen oder höherwertigen Ersatz leisten, hat der Mieter das Recht, von der begründeten Beanstandung zurückzutreten.

 

9. GERICHTSSTAND

Erfüllungsort für Mieter und Vermieter ist der Sitz des Vermieters. Ist der Mieter Kaufmann, so ist auch der Sitz des Vermieters Gerichtsstand. Maßgeblich ist die Rechtsform der Bundesrepublik Deutschland, dies gilt auch für Geschäfte mit ausländischen Konten.

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